Band 3: Europäisches Kartellrecht - Vorschriften für Unternehmen: Art. 101-106 AEUV (ex-Art. 81-86 EGV) - Vertikalvereinbarungen - Nachfolgeregelung zu der am 31.5.2010 auslaufenden VO (EG) Nr. 2790/1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen sowie - Nachfolgebestimmungen zu der am 31.5.2010 auslaufenden VO (EG) Nr. 1400/2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen - Verordnung (EG) Nr. 772/2004 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen
- Horizontalvereinbarungen - Verordnung (EG) Nr. 2658/2000 der Kommission vom 29. November 2000 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen - Verordnung (EG) Nr. 2659/2000 der Kommission vom 29. November 2000 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung
Pflichtabnahme für alle 4 Bände
Wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kommentierung des deutschen und europäischen Kartellrechts Rechtsgebiete Kartellrecht
Das Werk führt den in 1.-5. Auflage unter dem Titel »Müller-Henneberg« in Teillieferungen erschienenen »Gemeinschaftskommentar zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäischen Kartellrecht« unter dem Titel »Kölner Kommentar zum Kartellrecht« fort. Der Kommentar umfasst das deutsche und europäische Kartellrecht, nicht das Beihilfen und Vergaberecht.
Der Kölner Kommentar zum Kartellrecht umfasst das deutsche und europäische Kartellrecht und erscheint neu als gebundene Ausgabe in der renommierten Reihe der Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
Band 3 behandelt das europäische Kartellrecht mit einer umfassenden Kommentierung der Art. 101 – 106 AEUV sowie der wichtigsten Gruppenfreistellungsverordnungen. So werden unter anderem die aktuellen Regelungen zu den Vertikal- sowie Spezialisierungsvereinbarungen berücksichtigt und eingearbeitet.
Prof. Dr. Jan Busche ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und geschäftsführendes Mitglied des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz. Promotion und Habilitation erfolgten bei Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker mit Arbeiten zum Preisbindungsverbot und Markenwarenvertrieb (1989) und zur Privatautonomie und Kontrahierungszwang (1998). Er ist u.a. (Co-) Autor des Münchener Kommentars zum BGB, des Münchener Kommentars zum Lauterkeitsrecht und Mitherausgebers eines Kommentars zum TRIPS.
Andreas Röhling ist Partner im Kölner Büro der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Seine Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die gesamte Bandbreite des europäischen und nationalen Kartellrechts, des Energierechts sowie der Grundsätze des freien Warenverkehrs im europäischen Gemeinschaftsrecht. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs »Stromwirtschaft« (2009). Vor seiner Rechtsanwaltstätigkeit arbeitete er mehrere Jahre beim Bundeskartellamt.